Haftpflichtversicherung springt für Schäden durch Ruderboot ein
Stand: 13.05.2016
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Henstedt-Ulzburg - Die Privathaftpflicht springt in der Regel für Schäden ein, die der Versicherte mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht hat.
Das gilt etwa, wenn jemand bei einem Ruderausflug einen Schwimmer mit dem Paddel verletzt oder ein anderes Boot rammt. Bei Booten, die ein Segel oder Motor haben, sollten Eigentümer dagegen ihren Versicherungsschutz überdenken. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Denn dann greift die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Bei Motorbooten oder Segeljachten gilt: Eine Bootshaftpflichtversicherung kann sich lohnen, um sich vor teuren Folgekosten zu schützen. Die Deckungssumme sollte mindestens bei fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden liegen. Was Versicherte genau für ihren Tarif zahlen müssen, hängt unter anderem von der Größe des Segel beziehungsweise der Motorstärke ab.
Wer eine Kaskoversicherung hat, ist in der Regel bei Schäden versichert, die man selbst an seinem Boot verursacht hat. Wichtig: In den Versicherungsbedingungen muss der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.