Haftpflicht-Police: Drohnen sind oft bei Schutz nicht eingeschlossen
Stand: 19.01.2017
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Düsseldorf/Berlin - Verbraucherschützer empfehlen Drohnen-Piloten vor dem ersten Flug zu klären, ob Versicherungsschutz besteht. Falls ja - unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Oft sind Drohnen nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht eingeschlossen. In so einem Fall sollten Drohnen-Besitzer eine Zusatzversicherung abschließen oder ihre private Haftpflichtversicherung entsprechend erweitern. Alternativ gibt es bei Modellflugverbänden auf Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft Policen, so die Verbraucherschützer.
Drohnen-Kameras dürfen nicht alles filmen
Viele Drohnen haben Kameras an Bord. Alles fotografieren und filmen dürfen sie aber nicht. Wer fremde Personen aufnimmt, muss sie vorher um Erlaubnis fragen. Über private Grundstücke dürfen die Multicopter nur fliegen, wenn der Eigentümer es gestattet hat. Das Bundeskabinett will strengere Regeln für Drohnen-Piloten einführen, darunter eine Kennzeichnungspflicht mit Name und Adresse von Drohnen über 0,25 Kilogramm Gewicht. Dazu hat das Kabinett einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundesrat muss dem aber noch zustimmen.