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Händlern droht Klage bei Verkauf von HTC-Smartphones

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München/Berlin - Wer derzeit auf der Suche nach einem HTC-Smartphone ist, dürfte in vielen deutschen Geschäften und auch in Online-Shops nicht fündig werden. Der Patentverwerter IPCom verschickte ein Schreiben an Einzel- und Großhändler, das den Verkauf der Geräte untersagt.

Das Unternehmen schickte am Dienstag sogenannte Abnehmerverwarnungen an Händler, die am Vertrieb der UMTS-Handys von HTC beteiligt sind. Sie setzten sich weiteren rechtlichen Schritten aus, wenn sie den Verkauf der infrage stehenden HTC-Geräte fortsetzten, erklärte IPCom. Zuvor hatte HTC sich geweigert, die Auslieferung der Geräte zu stoppen.

In dem Streit zwischen IPCom und HTC geht es um Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der in den 80er und 90er Jahren maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Standards UMTS beteiligt war. IPCom hatte im Jahr 2007 die Rechte an den Patenten von Bosch gekauft und zwei Jahre später ein erstes Urteil gegen HTC am Landgericht Mannheim erwirkt.

HTC weist Vorwürfe zurück

Der taiwanische Hersteller erklärt, die betroffenen Patente in seinen aktuellen Geräten nicht zu nutzen. Daher gebe es keine Grundlage für ein Verkaufsverbot. IPCom beharrt dagegen darauf, dass die Patente grundsätzlich nicht umgangen werden könnten, weil sie Teil des UMTS-Standards seien.

IPCom leitete in der vergangenen Woche die Vollstreckung des Urteils ein, nachdem HTC die Berufung gegen den Spruch des Mannheimer Landgerichts von 2009 fallen gelassen hatte. IPCom wirft HTC vor allem die Verletzung eines Patents vor, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter anderem bei Notfällen wichtig sein kann.

Verkaufsstopp bedarf keines Gerichtsurteils

IPCom habe inzwischen beim Mannheimer Gericht einen Bestrafungsantrag gegen HTC gestellt, sagte Geschäftsführer Bernhard Frohwitter der dpa am Mittwoch. Das Urteil sieht eine Strafzahlung bis zu 250 000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Die Behandlung eines Strafgeldantrags kann erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch nehmen. Kompliziert macht es, dass IPCom den Handel formell gesehen wegen eines anderen Patents als das im Mannheimer Urteil erwähnte EU-Patent 1186189 abgemahnt hat. Bei den Verwarnungen an die Handelsunternehmen griff IPCom auf das davon abgewandelte EU-Patent 1841268 zurück.

IPCom betrachte dies als besonders stark, weil es der Anfechtung durch den Handy-Weltmarktführer Nokia standgehalten habe, erklärte Frohwitter. IPCom benötige kein gesondertes Gerichtsurteil, um von den Handelsunternehmen einen Verkaufsstopp von HTC-Telefonen auf Grundlage des Patents, das ebenfalls zum UMTS-Standard gehöre, zu verlangen. "Wir haben bisher nie den Handel angegriffen, aber jetzt ist unsere Geduld am Ende", sagte Frohwitter. Zusätzlich sei HTC beim Mannheimer Landgericht nun auch wegen des Patents 1841268 verklagt worden, das zuvor Teil des abgebrochenen Berufungsverfahrens zum Urteil von 2009 war.

HTC betonte in einer Reaktion, dass IPCom die Händler wegen eines Patents abgemahnt habe, zu dem es keine gerichtliche Verfügung gegen das Unternehmen gebe. Außerdem bekräftigt der taiwanische Hersteller, dass das Mannheimer Urteil sich aus seiner Sicht nur auf ein einzelnes Gerät beziehe, das schon lange nicht mehr in Deutschland verkauft werde. HTC sehe zudem realistische Aussichten, dass das Patent 1841268 im April für ungültig erklärt werde. IPCom sieht beide Punkte anders.