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Bild: Stromleitungen


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Berlin (dpa) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Kompromiss zum Energiewirtschaftsgesetz gebilligt. Das Gesetz soll langfristig für sinkende Strom- und Gaspreise sorgen und Milliardeninvestitionen in den Bau von Kraftwerken und Netzen ermöglichen. Es soll noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren und am 1. Juli in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation künftig als "Bundesnetzagentur" auch die Strom- und Gasnetze reguliert und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreibt.

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"Die Einigung zum Energiewirtschaftsgesetz im Vermittlungsausschuss ist eine gute Nachrichtung für alle Energieverbraucher: Das Gesetz sorgt für eine wirksame Kontrolle der Strom- und Gasnetzbetreiber und ist Voraussetzung für echte Kostenentlastungen bei Unternehmen und Haushalten", sagte Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU), der für die unionsgeführten Länder und für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Verhandlungsführer im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag war. Umweltverbände kritisierten die Einigung.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelte, dass die im Gesetzentwurf vorgesehen detaillierte Kennzeichnungspflicht für die Stromrechnungen im Vermittlungsverfahren stark eingeschränkt wurde. "Für einen echten Wettbewerb ist es wichtig, dass der Kunde sich informieren kann, wie hoch der Anteil von Wind- und Wasserkraft, von Braunkohlestrom oder Atomenergie in seinem Strommix ist. Umweltfreundliche Anbieter, die auf die riskante Atomkraft und den klimaschädlichen Kohlestrom verzichten, bekommen dann endlich bessere Chancen", sagte BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm. Ähnlich äusserte sich der Naturschutzbund NABU.

Die deutsche Stromwirtschaft begrüsste das Gesetz trotz Kritik an Einzelheiten. "Die Hängepartie wird vor der Sommerpause beendet", erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW). Das Gesetz bringe Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen im Strommarkt. Kritik übte Meller an den Abstrichen beim Konzept der Substanzerhaltung. "Die Finanzkraft der Stromunternehmen wird dadurch geschwächt, dass bei der Kalkulation der Netzentgelte die Körperschaftssteuer künftig nicht mehr berücksichtigt wird", sagte Meller. Ausserdem werde eine Fülle von Berichtspflichten sowie die Vorabgenehmigung aller Netzentgelte der rund 900 Stromnetzbetreiber die Kosten treiben.

Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland (VRE) begrüsste die Streichung "überflüssiger Berichtspflichten" und die Beschränkung der Stromkennzeichnung. Diese guten Ergebnisse würden andererseits durch ein Mehr an Bürokratie konterkariert: Die Vorab-Genehmigungspflicht für Netzentgelte werde die Regulierungsbehörden in den nächsten Monaten überfordern.



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