Gutachten: Kein zwingender Grund für Laufzeitverlängerung
Düsseldorf - Die Energiegutachten, welche die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, kommen offenbar zu dem Schluss, dass eine Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke unnötig ist. Aus den Szenarien ergibt sich, dass ein Verzicht auf längere Laufzeiten weder nennenswerte Auswirkungen auf die Strompreise noch auf die Versorgungssicherheit hätte. Dies berichtet das "Handelsblatt" am Freitag aus Regierungskreisen. Erhebliche Stromimporte aus dem benachbarten Ausland seien ohne eine Laufzeitverlängerung zwar notwendig. Es ergebe sich jedoch kein zwingender Grund für eine Verlängerung der Laufzeiten.
Die Regierung hatte mehrere Forschungsinstitute beauftragt, vier verschiedene Szenarien der Energieversorgung durchzurechnen. Dem Bericht zufolge waren das Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos, das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln und die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung beteiligt.
Laut Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans sollten die Gutachten am Freitagnachmittag an die zuständigen Ministerien übergeben werden. Das Umwelt- und das Wirtschaftsressort würden die Papiere dann über das Wochenende intern auswerten und besprechen, sagte Steegmans am Freitag in Berlin. Zum Wochenbeginn sei geplant, dass sich die Ressortchefs öffentlich äußern "und die Szenarien auch zur Verfügung stellen". Wann und in welcher Form, sei noch unklar.
Zum Inhalt der Gutachten äußerte sich Steegmans nicht. "Es sind keinerlei Details zu mir durchgedrungen", betonte er. Auch zu den diskutierten Belastungen der Atomindustrie machte er keine Angaben. Dem Energiekonzept könne er nicht vorgreifen.
Dies will die Koalition auf Basis der Gutachten bis Ende September erarbeiten. Der Kabinettsbeschluss ist für den 28. September angesetzt. Die Szenarien seien "Grundlage und Hilfestellungen, aber nicht das Energiekonzept selbst", stellte Steegmans klar.
Mit dem Energiekonzept wird auch über eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke entschieden. Dafür wäre eine Änderung des Atomgesetzes erforderlich.
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