Grundsteuer-Reform kommt nicht voran
Stand: 17.02.2017
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Berlin - Die Reform der Grundsteuer liegt erstmal auf Eis: Da sich die Bundesländer nicht auf ein gemeinsames Modell einigen können, will auch die Bundesregierung keine Initiative ergreifen.
Entsprechende Gesetzentwürfe der Länder würden nur bei einvernehmlicher Haltung des Bundesrates unterstützt. Bayern und Hamburg lehnen das Länder-Reformmodell aber ab. Auch in Bundeskabinett und Bundestag ist Widerstand der CSU zu erwarten.
Eingebracht wurden die von den Ländern mehrheitlich gebilligten Gesetzentwürfe von Niedersachsen und Hessen. Sie halten eine Reform für zwingend, da es ernste verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage gebe. Angestrebt wird eine möglichst einfache Grundbesteuerung sowie eine "aufkommensneutrale" Reform - also keine flächendeckend höhere Belastung für Bürger. Welche Werte sich für einzelne Grundstücke und Bauten am Ende ergeben - also höhere oder niedrigere Abgaben für Hausbesitzer und Mieter - ist nicht absehbar.
Die Linken-Abgeordnete Susanna Karawanskij warnte vor Einnahmausfällen für die Kommunen von bis zu 13 Milliarden Euro: "Wenn das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil kommt und das gegenwärtige Gesetz mit den veralteten Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt, droht bis zur Nachbesserung durch den Gesetzgeber eine Aussetzung der Grundsteuer."
Die benutzten Einheitswerte basieren auf alten Wertverhältnissen - im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten aus 1935. Die Neubewertungen für rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten sollen nach den Reformplänen zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden.