Grundsatzentscheidung zu AKW-Restlaufzeiten
dpa | 25.03.2009
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Leipzig - Über das Schicksal der beiden mehr als 30 Jahre alten Kernkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel entscheidet an diesem Donnerstag (26.) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In einer Grundsatzentscheidung wird der 7. Senat klären müssen, ob die Laufzeit der beiden Atommeiler durch die Übertragung von sogenannten Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Mühlheim-Kärlich verlängert werden kann. In den Vorinstanzen hatten die Kraftwerksbetreiber beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht und beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Niederlagen erlitten. Nun stehen die Revisionsverhandlungen in Leipzig an (AZ: BVwerG 7 C 8.08 und 7 C 12.08).
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