Google muss Daten herausgeben: Deutsche vielleicht auch betroffen

dpa | 04.07.2008
Bild: Adresszeile eines Internetbrowsers

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Hamburg/Kiel (dpa/tmn) - Wer das Internet nutzt, wird immer durchschaubarer: Google muss in den USA die Nutzerdaten seiner Videoplattform YouTube an ein anderes Unternehmen herausrücken. Es geht um Urheberrechtsverletzungen. Noch ist nicht klar, ob auch die Daten von Anwendern aus Deutschland betroffen sind, sagte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck am Freitag dem dpa-Themendienst. Google wolle die Daten jedoch anonymisiert weiterreichen.

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Doch Datenschützer hierzulande sehen in diesem Fall ein weiteres Indiz dafür, dass auch die Privatsphäre deutscher Internetnutzer stark gefährdet ist: Wenn der Betreiber einer Website zum Beispiel ein Unternehmen aus den USA ist und die Anwendungsdaten seiner Nutzer auch auf dort stehenden Servern speichert, gelte amerikanisches Recht, erklärt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz für Schleswig-Holstein in Kiel. "Ein Nutzer in Deutschland hat dann keine Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten zu verhindern." Er könne nicht einmal in Erfahrung bringen, was mit seinen Daten geschieht.

Die Folgen der Datensammelei sind laut Marit Hansen nicht abzusehen: Am Ende dürfe man vielleicht in ein Land nicht mehr einreisen, weil der eigene Name in irgendeinem Datensatz auftaucht. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob man sich etwas hat zuschulden kommen lassen. "Wir beobachten derzeit einen regelrechten Wildwuchs, was den Umgang mit Daten angeht", so Hansen.

Die Datenschützerin empfiehlt daher die Nutzung eines sogenannten Anonymisierungsservers. Solche in der Regel kostenlosen Dienste werden von verschiedenen Organisationen angeboten - wie dem von der TU Dresden bereitgestellten AN.ON-Service. Dazu muss lediglich ein kleines Programm von der Seite heruntergeladen und installiert werden. Es sorgt dafür, dass der Nutzer künftig online gehen kann, ohne dass er aufgrund einer IP-Adresse ausfindig gemacht werden kann.

AN.ON ist Marit Hansen zufolge auf viele Server verschiedener unabhängiger Anbieter verteilt. Nur wenn alle Beteiligten ihre Daten herausgeben würden, könnte eine Rückverfolgung eines Nutzers etwa aufgrund einer schwerwiegenden Straftat erfolgen. Hansen rät außerdem, regelmäßig die vom Browser gespeicherten Cookies zu löschen. Aus einer Vielzahl von Cookies lasse sich sonst ebenfalls ein Nutzerprofil erstellen. Viel versprechen sich Datenschützer von anonymen Suchmaschinen wie ixquick, die als Metasuchmaschine andere Suchmaschinen abfragen und dabei eine einheitliche IP-Adresse verwenden - und nicht die des Nutzers.



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