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Gesetzliche Krankenkasse: 5 Fragen zum Wechsel

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Zusatzbeiträge angehoben. Für Verbraucher besteht ein Sonderkündigungsrecht. Für alle, die jetzt über einen Wechsel nachdenken, hat Verivox die wichtigsten fünf Fragen zusammengefasst.

Wie ergibt sich der Zusatzbeitrag?

Seit dem Jahr 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, jede Partei zahlt 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, der allein vom Arbeitnehmer bezahlt wird.

Wie viel lässt sich sparen?

Durch den Zusatzbeitrag hat sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen verstärkt. Die Spanne zwischen den unterschiedlichen Krankenkassen reicht von 0 Prozent (bei regionalen Anbietern) bis 1,5 Prozent und mehr. Bei einem Einkommen von 50.850 Euro ergibt das eine Differenz von 763 Euro im Jahr zwischen einem teuren und einem günstigen Anbieter. Bei 30.000 Euro sind es 450 Euro. Übrigens: Im Laufe des Jahres werden weitere Erhöhungen erwartet.

Wer kann wechseln?

Wurden die Beiträge zum 1. Januar erhöht, haben betroffene Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum 31. Januar ist dann Zeit, um die Kündigung einzureichen. Regulär kündigen können Versicherte immer – wenn sie mindestens 18 Monate bei ihrem Anbieter sind und sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben.

Die Kündigung bei der Krankenkasse wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Ein Versicherter, der im Januar kündigt, wechselt also zum 1. April in die neue Kasse.

Können Versicherte jede beliebige Krankenkasse auswählen?

Eine gesetzliche Krankenkasse darf keinen Antrag aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen. Aber viele Anbieter sind nur in bestimmten Bundesländern tätig. Um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln, muss der Versicherte in dessen Tätigkeitsgebiet leben oder arbeiten.

Gerade Anbieter mit besonders niedrigem Zusatzbeitrag sind oft nur regional tätig. „Ein Tipp: Wer in einem Bundesland lebt und in einem anderen arbeitet, sollte einen Krankenkassenvergleich im Internet für beide Bundesländer durchführen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „So findet der Verbraucher manchmal noch ein günstigeres Angebot.“

Neben dem Beitragssatz unterscheiden sich die Krankenkassen auch im Leistungsumfang und zusätzlichen Angeboten wie etwa bestimmten Impfungen, Heilpraktiker-Leistungen und Bonus-Programmen. Daher sollte beim Wechsel auch der Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkassen miteinander verglichen werden. Ein niedrigerer Beitrag heißt übrigens nicht automatisch, dass Versicherte weniger Leistung erwarten müssen!

Wie funktioniert der Wechsel zur neuen Krankenkasse?

Der Antrag kann schriftlich, per Fax und oft auch online gestellt werden. Die Kündigung beim alten Anbieter sollte schriftlich erfolgen. Anschließend sendet der Versicherte die Kündigungsbestätigung an die neue Krankenkasse. Für die elektronische Gesundheitskarte benötigt der neue Anbieter ein Foto in Papierform. Das Bild als Datei per Mail zu übersenden, ist meist noch nicht möglich.

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