Gericht verwirft Gaspreiserhöhungen aufgrund mangelhafter AGB
Die Bundesrichter erklärten eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Das Unternehmen durfte demnach steigende Bezugspreise an die Kunden weitergeben. Es war aber andererseits nicht verpflichtet, die Verbraucher von sinkenden Lieferpreisen profitieren zu lassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie schätzt die Situation jetzt so ein, dass untere Instanzen dem höchstrichterlichen Urteil folgen - die Gerichte hätten bereits auf die Entscheidung gewartet.
"Solche Klauseln werden künftig keine Verwendung mehr finden", sagte Krawinkel. "Es ist interessant, dass es sie überhaupt gibt." Denn der Gaspreis sei an den Ölpreis gekoppelt. Und dieser sei zwar in der jüngsten Vergangenheit ausschließlich nach oben gegangen - er gebe aber auch immer wieder nach.
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