Gericht verwirft Gaspreiserhöhungen aufgrund mangelhafter AGB

dpa, Verivox
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Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Gaspreiserhöhung eines Versorgungsunternehmens aus Sachsen verworfen. Bundesweit sollten Verbraucher daher jetzt prüfen, ob ihr Fall ähnlich gelagert ist. "Die Kunden in Sachsen können jetzt möglicherweise Ansprüche geltend machen und Zahlungen zurückfordern. Alle anderen sollten ihren Vertrag jetzt prüfen lassen", sagte Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband am Dienstag in Berlin. Allerdings sei das Urteil nicht ohne weiteres übertragbar - das sei lediglich "wahrscheinlich".

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In dem Fall ging es um Gaskunden, die einen so genannten Sondervertrag auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Versorger haben. Nach Aussage von Krawinkel sind bei Amtsgerichten zahlreiche weitere solcher Klagen anhängig. Beim BGH liege eine Klage der Verbraucherzentrale Bremen vor. "Ich würde bei meiner Verbraucherzentrale vor Ort nachfragen. Dort gibt es auch Musterbriefe", riet Krawinkel, der den Fachbereich Bauen, Energie und Umwelt leitet.

Die Bundesrichter erklärten eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Das Unternehmen durfte demnach steigende Bezugspreise an die Kunden weitergeben. Es war aber andererseits nicht verpflichtet, die Verbraucher von sinkenden Lieferpreisen profitieren zu lassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie schätzt die Situation jetzt so ein, dass untere Instanzen dem höchstrichterlichen Urteil folgen - die Gerichte hätten bereits auf die Entscheidung gewartet.

"Solche Klauseln werden künftig keine Verwendung mehr finden", sagte Krawinkel. "Es ist interessant, dass es sie überhaupt gibt." Denn der Gaspreis sei an den Ölpreis gekoppelt. Und dieser sei zwar in der jüngsten Vergangenheit ausschließlich nach oben gegangen - er gebe aber auch immer wieder nach.



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