Gericht verbietet Werbeaussagen von Unitymedia Hessen
Köln - Der Kabelanbieter Unitymedia Hessen darf nicht länger behaupten, "im Deutschland-Durchschnitt und über alle Internet-Anschluss-Geschwindigkeiten hinweg" vorne zu liegen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Deutsche Telekom hatte die von Unitymedia in einem Werbeprospekt gemachten Aussagen als irreführend beanstandet und auf Unterlassung geklagt. Diese Klage war nach Angaben eines Gerichtssprechers weitgehend erfolgreich.
Nach Ansicht der Kölner Richter suggeriere die Werbung entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten eine überregionale Verfügbarkeit des Angebots sowie einen Spitzenplatz von Unitymedia Hessen bei allen Anschlussgeschwindigkeiten. Wer allerdings sein Angebot auf einige örtlich begrenzte Ballungsräume beschränke, könne nicht den Spitzenplatz im Deutschland-Durchschnitt für sich beanspruchen, hielten die Richter fest. Gerade im ländlichen Bereich sei es wegen den größeren Entfernungen schwieriger, hohe DSL-Übertragungsgeschwindigkeiten zu erzielen.
Auch die Aussage, wonach die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen haben, sei als isoliertes Zitat aus dem Testergebnis einer Computerzeitschrift irreführend. Vielmehr habe Untiymedia im Test unter keinem Gesichtspunkt zu den Anbietern mit den "schnellsten Leitungen" gehört, sondern habe sich in der Rubrik "Geschwindigkeit" eher im Mittelfeld der Anbieter von "DSL-Alternativen" platziert.
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen. Dagegen können allerdings beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben (Az. 6 U 90/09).
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