Gericht: Unterbrechung der Gaszufuhr bei offenen Rechnungen rechtens
dpa | 02.09.2008
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Rostock (dpa) - Das Landgericht Rostock hat den Stadtwerken Rostock Recht zugesprochen, die einem Kunden die Gaszufuhr wegen ungezahlter Rechnungen unterbrochen hatten. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht am Donnerstag in zweiter Instanz einen Beschluss des Amtsgerichts Rostock, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Der Kunde habe die Wiederherstellung der Zufuhr gefordert und angeführt, dass die Erhöhung der Tarife im Jahr 2005 "unbillig" gewesen sei. Das Landgericht hatte den Angaben zufolge aber bereits 2007 in zwei Urteilen festgestellt, dass die Tariferhöhungen fast genau der Erhöhung der Einkaufspreise entsprachen und damit "billig" waren.
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