Gericht: Unterbrechung der Gaszufuhr bei offenen Rechnungen rechtens

dpa | 02.09.2008
Bild: palniki gazowe



gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



- Anzeige -
Rostock (dpa) - Das Landgericht Rostock hat den Stadtwerken Rostock Recht zugesprochen, die einem Kunden die Gaszufuhr wegen ungezahlter Rechnungen unterbrochen hatten. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht am Donnerstag in zweiter Instanz einen Beschluss des Amtsgerichts Rostock, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Der Kunde habe die Wiederherstellung der Zufuhr gefordert und angeführt, dass die Erhöhung der Tarife im Jahr 2005 "unbillig" gewesen sei. Das Landgericht hatte den Angaben zufolge aber bereits 2007 in zwei Urteilen festgestellt, dass die Tariferhöhungen fast genau der Erhöhung der Einkaufspreise entsprachen und damit "billig" waren.
  • Informationen zum Gasanbieterwechsel
  • Gaspreise vergleichen


Weitere Nachrichten vom 02.09.2008

Kostenlose Beratung
0800 80 80 890
Mo-Fr 8-20 Uhr
Sa 9-16 Uhr

Häufig gestellte Fragen
Skype Video-Beratung
Benachrichtigungsservice
Aktuelle Tarifangebote für
Sie zusammengestellt.
Wechseln über Verivox
Herr Müller zeigt, wie's geht. Herr Müller
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Services
Geschäftspartner
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen