Gericht: Telekom darf "Null-Tarife" weiterhin anbieten
Stand: 29.01.2004
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Münster/Bonn (dpa/lnw) - Kunden der Telekom können an Wochenenden und Feiertagen weiterhin gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr gratis telefonieren. Im Streit mit ihren Wettbewerbern hat sich die Telekom am Donnerstag vor Gericht durchgesetzt. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster gab den Beschwerden des Bonner Riesen und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln statt, mit denen die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" gestoppt worden waren.
Dies wies das Oberverwaltungsgericht zurück. Die Verbindungspreise für "AktivPlus" und "AktivPlus basis" lägen zwischen der Dumping-Preisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien Kosten deckend. Sie würden nicht mit einem Teil der Grundgebühr finanziert. Der Aufschlag auf die Grundgebühr stehe in vollem Umfang für die Gratistelefonate zur Verfügung. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.