Gericht spricht Anwohnern von Atomkraftwerken mehr Rechte zu

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Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechte von Anwohnern atomarer Anlagen deutlich gestärkt. Das geht aus einem Urteil vom Donnerstag hervor. Danach können Nachbarn von Atomkraftwerken insbesondere zum Schutz vor terroristischen Anschlägen vom Betreiber Maßnahmen einfordern und deren Sicherheitskonzept gerichtlich überprüfen lassen.

"Die staatliche Terrorbekämpfung entbindet den Anlagenbetreiber nicht von der Pflicht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Sailer. Damit sprach der zuständige 7. Senat Bürgern einen sogenannten Drittschutzanspruch zu.

Geklagt hatte ein Nachbar des derzeit stillgelegten Atomkraftwerks Brunsbüttel in Schleswig-Holstein. Der 65-Jährige wohnt knapp sechs Kilometer entfernt und will eine Rücknahme der Genehmigung für das Zwischenlager erzwingen. Seiner Auffassung nach ist der Schutz gegen terroristische Angriffe wie einen absichtlichen Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten nicht gewährleistet.

Die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG), hatte sich mit dieser Frage nicht befasst. Es hatte keinen individuellen Rechtsanspruch gesehen. Das Gericht hatte sich lediglich mit der Sicherheit bei der Langzeitaufbewahrung von radioaktiven Brennelementen in Castorbehältern befasst und die Klage im Januar 2007 schließlich als unbegründet abgewiesen. Dieses Urteil hoben die Leipziger Richter nun auf und verwiesen den Fall zurück.

"Ein gewisses Restrisiko muss der Nachbar hinnehmen", sagte Richter Sailer. Prinzipiell hätten die Genehmigungsbehörden in eigener Verantwortlichkeit zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu ergreifen sei. Der Betroffene habe aber ein Recht, überprüfen zu lassen, ob das konkrete Schutzkonzept bei besonderen Gefahren wie einem gezielten Flugzeugabsturz ausreicht.

Das OVG Schleswig hat darum laut Leipziger Urteil zu prüfen, ob die Genehmigungsbehörde davon ausgehen durfte, dass der erforderliche Schutz für Leben und Gesundheit des Klägers durch das bestehende Konzept abgedeckt ist. Dabei sei die Frage zu beantworten, ob die behördliche Risikobewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

"Es kann weitergehen. Das ist schön", sagte die Ehefrau des Klägers, Anke Dreckmann (65), nach dem Urteil. Sie war zu der Verhandlung in Leipzig von Nachbarn begleitet worden. In der Vorinstanz waren Anwohner auch gegen das Zwischenlager am Atomkraftwerk Krümmel vorgegangen. Dieses Verfahren wurde jedoch aus finanziellen Gründen nicht weiter verfolgt, berichtete Kläger-Anwalt Ulrich Wollenteit.

In Krümmel und Brunsbüttel war es in den vergangen Monaten wiederholt zu Pannen gekommen. Beide Reaktoren stehen seit letztem Sommer still. Auf dem Gelände der beiden Atomkraftwerke befinden sich jeweils atomare Zwischenlager für Kernbrennstoffe in Castoren.



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