Gericht: mobilcom muss Besetzung des Aufsichtsrats korrigieren
dpa
Flensburg (dpa) - Der Mobilfunk-Anbieter mobilcom muss die
Besetzung seines Aufsichtsrats korrigieren. Das hat am Mittwoch eine
Zivilkammer des Flensburger Landgerichts auf Grund der Klagen von
drei Aktionären entschieden. Einer der Kläger war Sybille Schmid-
Sindram, die Ehefrau des mobilcom-Gründers und früheren
Mehrheitsaktionärs Gerhard Schmid.
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Das Aufsichtsratsmandat für das Mitglied Horst Dietz sei nichtig,
da der vorausgegangene Rücktritt des Anteilseigners Carsten Meyer aus
dem Gremium Ende 2002 unwirksam gewesen sei, hiess es im
Urteilsspruch. Die Korrektur könne auf der Hauptversammlung im Mai
erfolgen. Weitere Klagen wegen angeblich unzureichender Information
der Aktionäre über die Vereinbarung mit dem früheren Partner France
Telecom wies die Kammer ab.
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