Gericht: mobilcom muss Besetzung des Aufsichtsrats korrigieren

dpa
Bild: Hand mit Smartphone


Weitere Informationen

gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Flensburg (dpa) - Der Mobilfunk-Anbieter mobilcom muss die Besetzung seines Aufsichtsrats korrigieren. Das hat am Mittwoch eine Zivilkammer des Flensburger Landgerichts auf Grund der Klagen von drei Aktionären entschieden. Einer der Kläger war Sybille Schmid- Sindram, die Ehefrau des mobilcom-Gründers und früheren Mehrheitsaktionärs Gerhard Schmid.

- Anzeige -
Das Aufsichtsratsmandat für das Mitglied Horst Dietz sei nichtig, da der vorausgegangene Rücktritt des Anteilseigners Carsten Meyer aus dem Gremium Ende 2002 unwirksam gewesen sei, hiess es im Urteilsspruch. Die Korrektur könne auf der Hauptversammlung im Mai erfolgen. Weitere Klagen wegen angeblich unzureichender Information der Aktionäre über die Vereinbarung mit dem früheren Partner France Telecom wies die Kammer ab.


Weitere Nachrichten vom 08.04.2004


 
Surf-Tipps
Aktionen
Benachrichtigungsservice
Aktuelle Tarifangebote für
Sie zusammengestellt.
Wechseln über Verivox
Herr Müller zeigt, wie's geht. Herr Müller
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Services
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen