Gericht: Mieter müssen funkgestützte Heizungsablesung dulden
Heidelberg - Die Verbrauchswerte von Mietwohnung dürfen per Funk ermittelt und übertragen werden, dies muss ein Mieter dulden. Der Hinweis auf eine erhöhte Strahlenbelastung reiche als Begründung nicht aus, um den Einbau solcher Geräte zu verhindern, so das Landgericht Heidelberg (Az.: 5 S 34/10). Das sei auch dann der Fall, wenn die seither genutzten funklosen Geräte zur Ermittlung des Wasser- und Wärmeverbrauchs noch funktionieren.
Eine Vermieterin plante im verhandelten Fall, das Erfassungs- und Ablesesystem für die Heiz- und Wasserversorgung im Haus auf ein Funksystem umzustellen. Eine Mieterin wollte dies unter anderem mit Hinweis auf Gefahren der Funktechnik verhindern. Doch sie hatte keinen Erfolg: Im Mietvertrag sei nicht vereinbart worden, dass die Wohnung frei von Funkquellen sein müsse, befanden die Richter. Außerdem sei nicht erkennbar, dass eine erhöhte Gesundheitsgefahr für sie bestehe, zumal Mikro- und Radiowellen alltäglich seien.
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