Gericht: Keine höheren Netzzugangsentgelte für Stromnetzbetreiber in Brandenburg
Stand: 28.08.2007
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Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Stromnetzbetreibers Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau gegen die genehmigten Netzzugangsentgelte zurückgewiesen. Der Betreiber erhalte kein höheres Entgelt von Stromversorgern, die sein Netz nutzen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es war die erste Entscheidung des Kartellsenats in dieser Sache; er bestätigte damit die Entscheidung der Landesregulierungsbehörde beim Wirtschaftsministerium, die die Entgelte genehmigt.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts könne der Stromnetzbetreiber Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen (Aktenzeichen Az: Kart W 3/06).