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Gericht: Keine höheren Netzzugangsentgelte für Stromnetzbetreiber in Brandenburg

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Stromnetzbetreibers Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau gegen die genehmigten Netzzugangsentgelte zurückgewiesen. Der Betreiber erhalte kein höheres Entgelt von Stromversorgern, die sein Netz nutzen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es war die erste Entscheidung des Kartellsenats in dieser Sache; er bestätigte damit die Entscheidung der Landesregulierungsbehörde beim Wirtschaftsministerium, die die Entgelte genehmigt.

Wegen eingeschränkter Genehmigungen lägen dem Senat mehrere Beschwerden vor. Als Stromnetzbetreiber mit den zweitniedrigsten Entgelten im Land hatten sich die Stadt- und Überlandwerke gegen Kürzungen von Kostenpositionen durch die Regulierungsbehörde gewandt. "Das Oberlandesgericht stellte jedoch fest, dass alle Einwendungen unbegründet sind und die Landesregulierungsbehörde die Kosten zu Recht gekürzt hat", heißt es in einer Gerichtsmitteilung.

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts könne der Stromnetzbetreiber Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen (Aktenzeichen Az: Kart W 3/06).