Gericht: Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Rostock rechtens
dpa
Rostock (dpa) - Die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Rostock zum 1. Januar 2005 war nach Überzeugung des Rostocker Landgerichts rechtens. Versorgungsunternehmen stehe bei der Preisgestaltung ein Ermessensspielraum zu, der mit der Erhöhung von 3,35 auf 3,9 Cent pro Kilowattstunde nicht überschritten worden sei, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Ein Kunde hatte die Stadtwerke in einem zivilen Berufungsverfahren verklagt. Das Amtsgericht hatte die Klage zuvor abgewiesen. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig.
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Der Kunde hatte argumentiert, eine Erhöhung um mehr als zwei Prozent sei im Hinblick auf die Entwicklung der Einkaufspreise für Gas unzulässig. Dem widersprach das Gericht. Versorger dürften bei der Festlegung der Preise auch erwartete Teuerungen in der Zukunft einbeziehen, um den Preis für eine längere Zeit konstant halten zu können. Davon profitiere auch der Kunde. Preiserhöhungen in der Vergangenheit könnten vom Kläger nicht als Argument angeführt werden, da er diese ohne Einwände akzeptiert habe.
Eine Überprüfung der Preiserhöhung durch das Gericht habe ergeben, dass sie nur leicht über der Entwicklung der Bezugskosten im Jahr 2005 gelegen habe. Das habe das Unternehmen dadurch ausgeglichen, dass sie im Folgejahr die Erhöhung des Einkaufspreises nicht voll auf die Preise umlegten. Die Preiserhöhung sei daher nicht zu beanstanden.
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