Gericht erlaubt Atommüllendlager in Salzgitter - Revision abgelehnt
Wann mit dem Bau des Lagers begonnen wird, ist noch offen. "Das ist Entscheidung der Bundesregierung. Das Land Niedersachsen hat seine Arbeit getan", sagte der Staatssekretär im Umweltministerium in Hannover, Christian Eberl. Sollte zum Jahresende mit dem Bau begonnen werden, könnte das Lager frühestens 2011 in Betrieb genommen werden. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) wollte zu der Frage am Mittag in Berlin Stellung nehmen. Das geplante Endlager liegt in seinem Wahlkreis in Salzgitter.
Die Kläger hatten unter unter anderem kritisiert, dass die Langzeitsicherheit des Lagers und die Auswirkungen eines möglichen Terroranschlags nicht ausreichend untersucht wurden.
Das Gericht erklärte dagegen, weder die Landwirte noch die Kommunen würden durch das Atommülllager in ihren Rechten verletzt. Auch weitere Auflagen für den Betrieb des Endlagers seien nicht nötig. "Ein Mangel besteht auch nicht darin, dass alternative Standorte nicht vergleichend und umfassend untersucht wurden", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kalz. Verfahrensfehler seien bei der Genehmigung des Endlagers ebenfalls nicht gemacht worden.
Schacht Konrad war 2002 nach massivem Druck der Bundesregierung vom niedersächsischen Umweltministerium genehmigt worden. In dem ehemaligen Eisenerzbergwerk soll schwach- und mittelradioaktiver Abfall aus ganz Deutschland dauerhaft unter der Erde eingeschlossen werden. Solcher Müll fällt in Kraftwerken, Forschungslaboren, Kliniken oder der Industrie an. Derzeit kann dieser Abfall nur in Zwischenlager gebracht werden.
Das Gericht erklärte, die Klage der Landwirte gegen die Genehmigung des Lagers sei grundsätzlich zulässig, die der drei Kommunen Salzgitter, Vechelde und Lengede dagegen nicht. Die Gemeinden seien in ihren Rechten nicht verletzt und könnten nicht stellvertretend für ihre Bürger klagen.
Das niedersächsische Umweltministerium habe in der Genehmigung nachgewiesen, dass der Standort Schacht Konrad für das geplante Endlager geeignet sei, sagte Richter Kalz. Gegen mögliche Schäden durch den Betrieb sei "lückenlos" Vorsorge getroffen worden. Die Grenzwerte für radioaktive Strahlung würden bei einem Normalbetrieb des Lagers weit unterschritten. Gegen Störfälle sei ebenfalls hinreichend Vorsorge getroffen.
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