Gericht: Bundesnetzagentur darf Rufnummer "11861" abschalten
Köln - Laut dem Verwaltungsgericht in Köln ist die Abschaltung der Rufnummer "11861" auf Anordnung der Bundesnetzagentur rechtmäßig. Das Gericht lehnte nach eigenen Angaben den Eilantrag eines Unternehmens gegen die Abschaltung der Nummer ab, die früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzt wurde.
Zuletzt wurde nach Gerichtsangaben über die Rufnummer ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice angeboten. Die Netzagentur hatte die Abschaltung unter anderem damit begründet, dass die vorgeschriebene Preisansage beim Anruf eine Minute und 47 Sekunden dauere. Auch das Gericht befand, dies sei deutlich zu lang und verursache dem Anrufer unzulässig hohe Kosten. (Az.: 1 L 1908/10)
Mit Erfolg setzte sich das Unternehmen allerdings gegen die Forderung der Netzagentur zur Wehr, bereits gezahlte Entgelte müssten den Verbraucher zurückerstattet werden. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, entschied das Kölner Gericht. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
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