Gericht bestätigt VDSL-Entscheidung der Bundesnetzagentur
In seiner Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Köln jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die verfügten Zugangsverpflichtungen weiter vollziehbar bleiben können. Lediglich in einem Nebenpunkt - die Verpflichtung der DT AG zur Offenlegung von Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten zu ihren Kabelleerrohren bzw. zu unbeschalteter Glasfaser - hat das Verwaltungsgericht die Vollziehbarkeit der Regulierungsverfügung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Damit hat das Gericht die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom vergangenen Sommer nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage weitgehend bestätigt.
"Ich begrüße die Entscheidung und hoffe, dass laufende Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Leerrohrnutzung bald einen erfolgreichen Abschluss finden werden. Es besteht die Chance, noch mehr Investitionen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Anschlussbereich anzustoßen und die sollte genutzt werden", sagte Präsident Kurth.
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