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Gemeinschaftskonto kann nicht in P-Konto umfunktioniert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Möglich sei dies nur bei Einzelkonten, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.

Auf dem P-Konto erhält ein verschuldeter Kontoinhaber Pfändungsschutz bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1028,89 Euro pro Monat, ohne dass er vorher zum Gericht gehen muss. Das heißt, er kann über Kontoguthaben bis zu diesem Betrag frei verfügen, ohne dass Gläubiger Zugriff auf dieses Geld haben.

Das P-Konto wurde zum Juli 2010 eingeführt. Derzeit kann Pfändungsschutz jedoch auch ohne P-Konto in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Januar 2012 besteht diese Möglichkeit allerdings nicht mehr. Wem die Pfändung droht oder bei wem bereits gepfändet wird, der sollte vor Jahresende sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen, empfiehlt der Bankenverband.