Gemeinschaft zahlt Energieausweis bei Eigentumswohnanlagen

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Bild: Gelb leuchtendes Hausmodell unter anderen unbeleuchteten


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Berlin - Im Falle einer Neuvermietung gilt seit Anfang diesen Jahres Ausweispflicht: Der zukünftige Vermieter muss dem Neumieter einen Energieausweis vorlegen, der über die Energieeffizienz des Gebäudes Auskunft gibt. In Eigentumswohnanlagen dagegen trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten für den Energieausweis, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) betont. Besitze die Gemeinschaft bereits einen Ausweis, dann gelte er für sämtliche vermietenden Wohnungseigentümer. Sie müssten also keinen eigenen Ausweis erstellen lassen. Das Dokument behält zehn Jahre lang seine Gültigkeit.



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