Gasprom-Streit: Schröder siegt vor Gericht gegen Westerwelle

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Bild: palniki gazowe

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Hamburg (dpa/lno) - Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat im Streit um die Kritik an seinem Gasprom-Engagement vor dem Hamburger Landgericht einen juristischen Sieg gegen FDP-Chef Guido Westerwelle errungen. Dem FDP-Chef bleibe es weiter verboten zu behaupten Schröder habe der Firma Gasprom einen "Auftrag" erteilt, entschied der Richter der Pressekammer am Montag (Aktenzeichen: 324 O 213/06). Westerwelle müsse außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. Der FDP- Chef hatte in einem Interview gesagt, er "gönne Schröder jeden Rubel", finde es aber problematisch, dass er "als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt".

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Westerwelle hatte sich in dem Streit auf sein Recht auf Meinungsfreiheit berufen und Widerspruch gegen eine von Schröder erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt. Damit war es ihm unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro untersagt worden, die Äußerung zu Schröders Berufung in das Ostsee-Pipeline- Konsortium zu wiederholen. Diese Verfügung bestätigte der Richter nun. Zur Begründung sagte er, dem FDP-Chef bleibe es "selbstverständlich unbenommen, das Verhalten Schröders - gegebenenfalls auch scharf und pointiert - zu kritisieren". Dieses Recht ergebe sich aus der Meinungsfreiheit. Bei Westerwelles Bemerkung handelt es sich der Begründung zufolge jedoch nicht um eine Meinungsäußerung sondern um eine Tatsachenbehauptung, die nicht zutreffend ist.

Juristisch strittig war an Westerwelles Interview-Zitat der Begriff "Auftrag". Es müsse dabei das Verständnis des Durchschnittslesers zu Grunde gelegt werden, nicht das Verständnis eines Lesers, dem alle Einzelheiten der Vereinbarungen über den Bau der Pipeline vertraut seien, sagte der Richter. Der Durchschnittsleser verstehe die Äußerung aber nicht im Sinne einer allgemeinen politischen Unterstützung des Projektes, sondern als Auftrag im engeren Sinne, also "als Geschäft, das Schröder in seiner Eigenschaft als Bundeskanzler abgeschlossen" habe. Dass es einen Auftrag in diesem Sinne gegeben habe, behaupte auch Westerwelle nicht, sagte der Richter.

Nach der Gerichtsentscheidung sagte Westerwelle: "Ich bleibe bei meiner Wertung, dass die Seitenwechsel Gerhard Schröders nach seinem Ausscheiden aus dem Amt unappetitlich und fragwürdig sind." Das Gericht habe eine konkrete Formulierung beanstandet, nicht aber seine Kritik am Verhalten des Altkanzlers entschieden. Westerwelle: "Formaljuristisch mag Gerhard Schröder heute Recht bekommen haben, politisch und moralisch ist das Urteil über sein instinktloses Gebaren längst gefallen." Der FDP-Chef wolle nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er Rechtsmittel einlegen wird.

Schröder war wegen seiner Berufung als Aufsichtsratschef in das Betreiber-Konsortium für das geplante deutsch-russische Ostsee- Pipeline-Projekt in den vergangenen Monaten parteiübergreifend stark unter Beschuss geraten. Er hatte das Vorhaben als amtierender Regierungschef maßgeblich vorangetrieben. Am Wochenende kochte die Kritik an seiner neuen Tätigkeit erneut hoch. Auslöser waren Berichte wonach die rot-grüne Bundesregierung dem vom Kreml kontrollierten Energiekonzern Gasprom eine Milliarden-Staatsbürgschaft zugesichert haben soll. Gasprom ist neben den deutschen Unternehmen E.ON und BASF mehrheitlich an dem Pipeline-Projekt beteiligt. Die Opposition verlangte Aufklärung. Der Altkanzler wies die Vorwürfe zu der Bürgschaft zurück. Er habe von dem Vorgang keine Kenntnis gehabt.



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