Gasprom-Streit: Schröder siegt vor Gericht gegen Westerwelle
Juristisch strittig war an Westerwelles Interview-Zitat der Begriff "Auftrag". Es müsse dabei das Verständnis des Durchschnittslesers zu Grunde gelegt werden, nicht das Verständnis eines Lesers, dem alle Einzelheiten der Vereinbarungen über den Bau der Pipeline vertraut seien, sagte der Richter. Der Durchschnittsleser verstehe die Äußerung aber nicht im Sinne einer allgemeinen politischen Unterstützung des Projektes, sondern als Auftrag im engeren Sinne, also "als Geschäft, das Schröder in seiner Eigenschaft als Bundeskanzler abgeschlossen" habe. Dass es einen Auftrag in diesem Sinne gegeben habe, behaupte auch Westerwelle nicht, sagte der Richter.
Nach der Gerichtsentscheidung sagte Westerwelle: "Ich bleibe bei meiner Wertung, dass die Seitenwechsel Gerhard Schröders nach seinem Ausscheiden aus dem Amt unappetitlich und fragwürdig sind." Das Gericht habe eine konkrete Formulierung beanstandet, nicht aber seine Kritik am Verhalten des Altkanzlers entschieden. Westerwelle: "Formaljuristisch mag Gerhard Schröder heute Recht bekommen haben, politisch und moralisch ist das Urteil über sein instinktloses Gebaren längst gefallen." Der FDP-Chef wolle nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er Rechtsmittel einlegen wird.
Schröder war wegen seiner Berufung als Aufsichtsratschef in das Betreiber-Konsortium für das geplante deutsch-russische Ostsee- Pipeline-Projekt in den vergangenen Monaten parteiübergreifend stark unter Beschuss geraten. Er hatte das Vorhaben als amtierender Regierungschef maßgeblich vorangetrieben. Am Wochenende kochte die Kritik an seiner neuen Tätigkeit erneut hoch. Auslöser waren Berichte wonach die rot-grüne Bundesregierung dem vom Kreml kontrollierten Energiekonzern Gasprom eine Milliarden-Staatsbürgschaft zugesichert haben soll. Gasprom ist neben den deutschen Unternehmen E.ON und BASF mehrheitlich an dem Pipeline-Projekt beteiligt. Die Opposition verlangte Aufklärung. Der Altkanzler wies die Vorwürfe zu der Bürgschaft zurück. Er habe von dem Vorgang keine Kenntnis gehabt.
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