Gaspreiserhöhung: Kläger scheitern gegen Energieversorger EWE
dpa
Oldenburg (dpa) - In zwei Sammelverfahren um Gaspreiserhöhungen vor dem Landgericht Oldenburg sind am Donnerstag die Kläger gegen den Energieversorger EWE gescheitert. Die Klagen seien unbegründet, da die Tariferhöhungen von EWE rechtens seien, urteilte das Gericht. Der Energieversorger habe Berichte unabhängiger Wirtschaftsprüfer sowie Lieferantenbestätigungen über höhere Bezugskosten vorgelegt und dabei sogar bewiesen, dass die höheren Tarife nicht einmal voll auf die Verbraucher umgelegt worden seien. Die insgesamt mehr als 100 Kunden von EWE hatten gegen drei Preiserhöhungen zwischen 2004 und 2006 geklagt.
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Die Gaspreiserhöhungen sind Gegenstand einer Vielzahl von Prozessen gegen Energieversorger in ganz Deutschland. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Bremen in einer Entscheidung mit bundesweiter Bedeutung klagenden Kunden des Versorgers swb recht gegeben. swb kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) an. Zur Begründung des Urteils hieß es, dass der Kunde aus Preisänderungsklauseln in Verträgen auch auf ihn eventuell zukommende Preiserhöhungen müsse erkennen können.
Verbraucherschützer hatten schon im Vorfeld auf die bundesweite Bedeutung dieses Richterspruchs aufmerksam gemacht, weil die Mehrzahl der Energieversorger in Deutschland vergleichbare Klauseln wie swb benutze. swb bot mittlerweile Einsicht in die Unterlagen an, um Preissteigerungen zu dokumentierten. Mit einer Verhandlung des BGH ist aber frühestens in einem Jahr zu rechnen, sind sich die Prozessbeteiligten sicher.
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