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Für Steuer & Co.: Kontoauszüge nicht voreilig wegwerfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Kontoauszüge sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht dazu gibt. Belege können Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.

Etwa im Streitfall: "Denn sie dienen genauso wie Kassenzettel als Zahlungsbeleg", sagt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken. Geht also der Drucker oder die Waschmaschine während der Garantiezeit kaputt, können Verbraucher auch ohne Kassenzettel nachweisen, wo und wann sie das Gerät gekauft haben.

Wer Aufwendungen von der Steuer absetzen will, sollte die Belege am besten erst entsorgen, wenn der Steuerbescheid vorliegt und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Das gilt etwa für Anschaffungen im Büro, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker- sowie Arztrechnungen.

Kontoauszüge müssen nicht in Papierform in einem Aktenordner abgelegt werden. Wer es lieber digital mag, kann sie auch einscannen oder abfotografieren. "Dann ist nur wichtig, eine Sicherheitskopie zu machen, damit die Daten nicht verloren gehen", rät Topar.

Wer Online-Banking betreibt, kann die Auszüge meist auch Jahre später noch ausdrucken. Denn Banken müssen die Belege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Manche bieten ihren Kunden den Service an, die Auszüge rückwirkend auszudrucken - meist zahlt man dafür eine Gebühr.