Für kühlere Räume im Sommer: technische Geräte ausschalten

dpa/tmn | 17.06.2010
Bild: Klimaanlage


Weitere Informationen

gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren

Berlin - Wer technische Geräte nicht ununterbrochen laufen lässt, kann so die Raumtemperatur niedrig halten. Besonders im Sommer sei das ein wirksames Mittel gegen überhitzte Zimmer. Dies rät die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin. Große Wärmequellen wie Computer, Deckenfluter und Plasmafernseher sollte man nur laufen lassen, wenn sie tatsächlich gebraucht werden.


Auf den Einsatz von mobilen Klimageräten im Haus sollte nach Angaben der Experten ganz verzichtet werden: Zu den Anschaffungskosten kommen beträchtliche Stromkosten hinzu, und die Kühlwirkung sei relativ gering. Nachts zu lüften bringe mehr.



Weitere Nachrichten vom 17.06.2010

Kostenlose Beratung
0800 80 80 890
Mo-Fr 8-22 Uhr
Sa-So 9-22 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Strompreisvergleich

Anzahl Personen oder kWh/Jahr
kWh/Jahr
Geprüft und ausgezeichnet!
Unabhängige Vergleiche, zertifizierter Kunden­service, beliebteste Vergleichsseite – das ist Verivox. Wiederholt wurde unsere Arbeit in den vergangenen Jahren geprüft und ausgezeichnet. Das ist Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können.
  • TÜV geprüftes Vergleichsportal
  • Website des Jahres 2012
  • eKomi 99 % Kundenzufriedenheit
  • TÜV Saarland Service tested SEHR GUT
  • Ökotest Testsieger
  • Fördermitglied der Schlichtungsstelle Energie e.V.
Wechseln über Verivox
Die Nummer 1 im Energiebereich stellt sich vor: Verivox ist das größte unabhängige Vergleichsportal für Energie in Deutsch­land. Daneben bietet Verivox Frank-Schlautier
Tarif­vergleiche für Tele­komm­unikation, Versicherungen und Finanzen an.

Mehr erfahren
© 2013 – Das unabhängige Vergleichsportal Verivox vergleicht kostenlos Tarife für Strom, Gas, Telefon, DSL, Internet, Handy, mobiles Internet, Tagesgeld, Festgeld, Ratenkredite und Kfz-Versicherungen. Verivox verwendet größte Sorgfalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der Anbieter übernehmen.