Frist beim Anbieterwechsel muss eingehalten werden
Stand: 25.02.2015
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld gegen ein "großes" Telekommunikationsunternehmen verhängt, weil die Frist beim Anbieterwechsel nicht eingehalten wurde.
Die Bundesnetzagentur hat wegen Verstößen beim Anbieterwechsel ein Bußgeld gegen ein Telekommunikationsunternehmen verhängt. Die Strafzahlung in Höhe von 75.000 Euro richte sich gegen einen "großen" Anbieter, erklärte die Netzagentur am Mittwoch in Bonn. Das Unternehmen habe "wiederholt" gegen die gesetzliche Frist verstoßen. Das Gesetz räumt Internet- und Telefonanbietern - sowohl dem alten Anbieter als auch dem neuen - eine Frist von einem Tag ein, um den Anbieterwechsel über die Bühne zu bringen.
Keine langwierigen Ausfälle erlaubt
Verbraucher sollten "vor langwierigen Ausfällen" beim Wechsel ihres Telekommunikationsunternehmens geschützt werden, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Netzagentur Strafgelder gegen verschiedene Anbieter verhängt.
Rund 5000 Verbraucher hatten sich laut Netzagentur 2014 über lange Wartezeiten beim Anbieterwechsel beschwert. Auch 2015 sei die Anzahl der Beschwerden "ungebrochen hoch". Treten beim Anbieterwechsel Probleme auf, können sich Verbraucher an eine Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur wenden.