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"Freispruch dritter Klasse" für Energiekonzerne

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn - Das Bundeskartellamt konnte den deutschen Stromkonzernen nicht nachweisen, durch vorübergehendes Abschalten von Kraftwerken in den Jahren 2007 und 2008 die Großhandelspreise für Strom gezielt nach oben getrieben zu haben. Die betroffene Kraftwerksleistung sei anteilsmäßig so niedrig, dass man den Vorwurf eines systematischen Missbrauchs durch die Erzeuger nicht stützen könne. Dies sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Donnerstag in Bonn. Gänzlich ausschließen will der oberste Wettbewerbshüter solche Machenschaften jedoch auch wieder nicht.

Denn die marktbeherrschenden Stromerzeuger E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW, auf die rund 80 Prozent der Erzeugung in Deutschland entfällt, hätten durchaus Anreiz und Möglichkeit, den Strompreis durch das Zurückhalten von Kapazitäten erheblich zu beeinflussen. Die Wettbewerbssituation sei unbefriedigend, betonte Mundt. Als besonders kritisch sieht er den hohen Anteil von 25 Prozent Stromkapazitäten, die aus technischen Gründen nicht zur Verfügung standen. "Wir können nicht ausschließen, dass die von den Unternehmen angesetzten Werte für technische Restriktionen gegebenenfalls zu hoch sind", betonte Mundt bei der Vorstellung einer Untersuchung zur Preisbildung im Stromgroßhandel. Diese Fragen müssten mit den Unternehmen geklärt werden.

Zufrieden zeigte sich indes der Bundesverband Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) mit den vorgelegten Ergebnissen. Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen setzten sich seit Jahren für Wettbewerb und eine transparente Preisfindung an den Großhandelsmärkten ein, betonte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller.

"Nicht tiefgehend genug untersucht"

Von einer Entlastung der Konzerne kann nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen jedoch keine Rede sein. "Das war heute ein Freispruch dritter Klasse", sagte der Energieexperte des Verbands, Holger Krawinkel, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Das Kartellamt habe selber eingeräumt, "dass es nicht tiefgehend genug untersuchen konnte", fügte er hinzu.

Nun sei die Politik am Zuge. Krawinkel erinnerte an frühere Vorschläge wie etwa die Zerschlagung der großen Stromkonzerne in mehrere kleinere Einheiten. "Wir brauchen jetzt eine Debatte über die Folgen der Liberalisierung des Strommarktes", forderte er. Der Versorger RWE bezeichnete es als "absurd, jetzt die Zerschlagungs-Debatte wiederbeleben zu wollen. Der Wettbewerb funktioniert".

Auch am Aktienmarkt ließ eine Reaktion nicht auf sich warten: Papiere von E.ON und RWE waren besonders gefragt. Sie stiegen zwischenzeitlich um jeweils 2,3 Prozent und nahmen damit die Spitzenplätze im Dax ein.

Effektive Aufsicht nötig

Eine effektive Missbrauchsaufsicht sei künftig dringend geboten, betonte Kartellamtschef Mundt. Die Anbieter verfügten nicht nur wegen der Erzeugungsmengen, sondern auch wegen der fehlenden Speicherbarkeit von Strom über eine erhebliche Marktmacht. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigten darüber hinaus die Notwendigkeit für den Aufbau der geplanten Markttransparenzstelle. Diese beim Kartellamt angesiedelte Einrichtung soll die Wettbewerbsbehörde künftig schlagkräftiger machen, was von Verbraucherschützern aber bezweifelt wird.

Keine Missbrauchsverfahren wegen Preiserhöhungen

Zur Debatte um die zum Jahresanfang erhöhten Strompreise sagte Mundt, dass das Kartellamt im Endkundenbereich keine Missbrauchsverfahren plane oder eingeleitet habe. Mehr als 500 Versorger hatten zum 1. Januar die Endkundenpreise im Schnitt um 7 Prozent erhöht und die Zuschläge mit der erhöhten Umlage für die erneuerbaren Energien begründet. Mundt wies darauf hin, dass die Bandbereite der Preisaufschläge groß sei und von 0 bis 14 Prozent reiche. Verbraucher hätten zudem die Chance, durch einen Anbieterwechsel Kosten zu sparen.