France Télécom muss mit mobilcom-Klage rechnen

dpa
Bild: Telefon mit Wahltasten



gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Berlin (dpa) - Zwölf Stunden musste Gerhard Schmid ausharren. Zwölf Stunden in einer dunklen Halle, auf einem unbequemen Plastikschalensitz in den hinteren Reihen, unter lärmender Dauerbeschallung. Aber am Ende hatte sich für den geschassten Gründer des Mobilfunkunternehmens mobilcom die Reise zur Hauptversammlung nach Berlin doch gelohnt. Gegen den erklärten Willen von Vorstand und Aufsichtsrat beschloss das Aktionärstreffen, Schadenersatzansprüche gegen den Grossaktionär France Télécom geltend zu machen.

- Anzeige -
Für den Ex-Milliardär ist der Abstimmungserfolg vom späten Freitagabend ein wichtiger Etappensieg in der Dauerfehde mit dem Partner von einst. Falls es tatsächlich zu einer Klage kommt, kann es um Milliarden gehen. "Ich bin zufrieden", lautete am Wochenende sein knapper Kommentar. "Das ist ein Erfolg für alle freien Aktionäre." Dagegen sieht sein Nachfolger an der Spitze des zweitgrössten deutschen Mobilfunk-Dienstleisters, Vorstandschef Thorsten Grenz, nur Belastungen auf das Unternehmen zukommen.

Fast fünf Jahre ist es her, dass Schmid mit Hilfe der France Télécom für mehr als 8,4 Milliarden Euro eine UMTS-Lizenz ersteigerte. Als die Franzosen dann im September 2002 zu der Auffassung kamen, dass sich das Geschäft in Deutschland auf absehbare Zeit nicht rechnen würde, geriet mobilcom an den Rand des Zusammenbruchs. Schliesslich übernahmen die Franzosen die Schulden, Schmid musste sich aus dem eigenen Unternehmen zurückziehen.

Heute lebt der 52-Jährige - einst einer der reichsten Männer der Republik - angeblich vom Geld seiner Frau Sybille Schmid-Sindram. Und das nicht schlecht: Die Gattin verfügt unter anderem über knapp 2,9 Millionen mobilcom-Aktien im Wert von rund 47 Millionen Euro. Bei der Hauptversammlung sass das Ehepaar den ganzen Tag über Seite an Seite. Mit von der Partie war auch der FDP-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki, der von Schmid-Sindram ein grösseres Aktienpaket übertragen bekam.

Das "lautstarke Finale", was ausser dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" auch viele der angereisten Kleinaktionäre erwartet hatten, blieb jedoch aus. Schmid, gegen den in Zusammenhang mit seinem erzwungenen Abschied mehrere Ermittlungsverfahren laufen, verzichtete überraschend auf einen Auftritt am Rednerpult und schwieg den ganzen Tag über - zu gross war für seine Seite möglicherweise das Risiko, den Abstimmungserfolg noch zu gefährden.

Die Taktik ging auf: Die Entscheidung, Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen, fiel kurz vor Mitternacht schliesslich mit grosser Mehrheit. Möglich war dies allerdings nur, weil France Télécom mit einem 29,1-Prozent-Anteil als betroffenes Unternehmen nicht mitstimmen durfte. Als "besonderer Vertreter", der die Sache nun voranbringen soll, wurde der Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Wilhelm Haarmann bestellt.

mobilcom-Chef Grenz kündigte an, sich der vom Vorgänger erzwungenen Entscheidung zu beugen. Auch wenn er stets vor einer Klage gegen die Franzosen gewarnt hat. "Niemand kann absehen, welche Reaktionen von France Télécom in einem solchen Fall zu erwarten sind." Möglicherweise werde die Existenz des heute zweitgrössten deutschen Mobilfunk-Dienstleisters damit aufs Neue gefährdet.



Weitere Nachrichten vom 23.04.2005


 
Surf-Tipps
Aktionen
Wechseln über Verivox
Herr Müller zeigt, wie's geht. Herr Müller
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Services
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen