Förderprogramm des Bundes zur Energieeinsparberatung verlängert
Die Zahl der Anträge auf Vor-Ort-Energieberatungen hat sich - nicht zuletzt durch die Ausweitung des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms - im 1. Halbjahr 2006 gegenüber dem Jahr 2004 nahezu verfünffacht. Mit den für 2006 und voraussichtlich 2007 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln konnte dies bei weitem nicht abgedeckt werden. Deshalb wird jetzt die Zuschusshöhe pro Beratung verringert bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtvolumens der Mittel.
Wegen der gestiegenen Antragszahlen konnte die Durchführung des Programms vom BAFA darüber hinaus nicht mehr zeitnah geleistet werden, was zur Unzufriedenheit bei Beratern und Hauseigentümern führte und geplante energieeinsparende Investitionen verzögerte. Dem wird jetzt durch ein gestrafftes Antragsverfahren Rechnung getragen.
Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- € und für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,-€als Festbetrag gezahlt (bislang Ein/Zweifamilienhaus 300,- € und Mehrfamilienhäuser320,- € bis 400,- €). Die darüber hinausgehende Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen.
Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung mittels eines neu entwickelten elektronischen Antragsverfahrens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.bafa.de
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