Flüssiggasbranche: Kartellamt verhängt Millionenbußen
Bonn - Das Bundeskartellamt hat gegen zwei Unternehmen aus der Flüssiggasbranche wegen Kartellabsprachen Geldbußen von zusammen 41,4 Millionen Euro verhängt. Die Westfalen AG Münster und die Propan Rheingas GmbH & Co KG Brühl hätten seit mindestens 1997 bis zur Durchsuchung im Mai 2005 bei Tank- und Flaschengas durch Kundenschutzabsprachen und Preisabstimmungen den Wettbewerb beschränkt, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Bereits im Dezember 2007 und im Februar 2008 waren gegen neun Unternehmen der Branche sowie deren Geschäftsführer wegen derartiger Absprachen Bußgelder in Höhe von 209 Millionen Euro verhängt worden.
Die betroffenen Unternehmen beliefern Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks und mit Flaschengas. Die an dem Kartell beteiligten Unternehmen hatten sich nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts seit mindestens 1997 darauf verständigt, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden wurde auf Nachfrage kein Preis oder nur ein überhöhter Abschreckungspreis genannt. Die Kundenschutz- und flankierenden Preisabsprachen der Firmen, die mehr als zwei Drittel des deutschen Marktes ausmachen, führten zu einem Preisniveau, das weit über dem Preisniveau kleinerer, sogenannter freier Anbieter lag.
Der Bußgeldbescheid gegen eines der Unternehmen und ihren persönlich betroffenen Geschäftsführer ist rechtskräftig. Gegen die übrigen Bußgeldbescheide sind Einsprüche beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich.
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