Flexstrom-Geschädigte sollen sich an Verbraucherzentralen wenden

Verivox | 27.01.2012
Bild: Taschenrechner mit schreibender Hand

Weitere Informationen

gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Hamburg/Heidelberg - Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft Kunden des Energieversorgers Flexstrom dazu auf, sich bei Problemen mit dem Energiediscounter an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden.


- Anzeige -

Viele Kunden würden feststellen, dass in ihren Jahresabrechnungen Preiserhöhungen berücksichtigt werden, von denen sie vorher nichts gehört hatten. Das könne entweder daran liegen, dass den Kunden eine Preiserhöhung per Werbeflyer zugeschickt wurde, oder eine Preiserhöhung in einem Kundenportal hinterlegt worden ist, die von den Kunden nicht bemerkt wurde.

Zusätzlich beobachtet auch die Verbraucherzentrale Hamburg, dass Kunden, die im ersten Vertragsjahr kündigen, regelmäßig die Auszahlung des Neukundenbonus verweigert wird. In den meisten Fällen, die der Verbraucherzentrale vorgelegt wurden, hätten die Kunden einen Anspruch auf die Auszahlung des Bonus.



Weitere Nachrichten vom 27.01.2012

Kostenlose Beratung
Verivox Hotline
0800 80 80 890 (kostenlos)
Servicezeiten
Anzeige
Mit RWE SmartHome bis zu 40% Energie sparen, unab­hängig vom Stromanbieter Zu den Aktionsangeboten
Verivox ist ausgezeichnet
Benachrichtigungsservice
Aktuelle Tarifangebote für
Sie zusammengestellt.
Wechseln über Verivox
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Wechseln leicht gemacht
Herr Müller zeigt, wie's geht.
Herr Müller
Tarifwechsel ganz einfach
Services
Geschäftspartner
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen