Flexstrom-Geschädigte sollen sich an Verbraucherzentralen wenden
Hamburg/Heidelberg - Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft Kunden des Energieversorgers Flexstrom dazu auf, sich bei Problemen mit dem Energiediscounter an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Viele Kunden würden feststellen, dass in ihren Jahresabrechnungen Preiserhöhungen berücksichtigt werden, von denen sie vorher nichts gehört hatten. Das könne entweder daran liegen, dass den Kunden eine Preiserhöhung per Werbeflyer zugeschickt wurde, oder eine Preiserhöhung in einem Kundenportal hinterlegt worden ist, die von den Kunden nicht bemerkt wurde.
Zusätzlich beobachtet auch die Verbraucherzentrale Hamburg, dass Kunden, die im ersten Vertragsjahr kündigen, regelmäßig die Auszahlung des Neukundenbonus verweigert wird. In den meisten Fällen, die der Verbraucherzentrale vorgelegt wurden, hätten die Kunden einen Anspruch auf die Auszahlung des Bonus.
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