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Finanzamt hilft bei der Gartenarbeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin (dpa/tmn) - Damit sich das Finanzamt an den Ausgaben für Gartenarbeit beteiligt, gibt es nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland zwei Möglichkeiten: für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen. Erstere betreffen alle Tätigkeiten, die von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden können. Hier können bis zu 4000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Für Handwerkerleistungen beläuft sich die maximale Steuerersparnis auf 1200 Euro.

Eigentümer sollten dabei ihre Spielräume nutzen, empfiehlt der Verband. Denn die Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen der Steuerbegünstigung ist gerade bei Gartenarbeiten nicht eindeutig. So wird beispielsweise Rasenmähen und die Entsorgung von Grünschnitt als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Die Gartengestaltung hingegen gilt meist als Handwerkerleistung, ebenso die Errichtung von Wegen oder Zäunen. Abzugsfähig sind jeweils nur die Arbeits-, nicht die Materialkosten. Beides muss in der Rechnung klar getrennt sein. Auch darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden.