Festsetzung der Strompreise soll vereinfacht werden
Stand: 28.05.2009
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Berlin - Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, dass die etwas komplizierte Festsetzung der Strompreise nach Angebotsentwicklung vereinfacht wird und ab 2010 über die Börse erfolgen soll. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) verlangte darüberhinaus, dass die daraus gewonnenen Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe an die Verbraucher weitergegeben werden sollen. Des Weiteren gebe es zusätzlich zu der Verordnung zum Ausgleichsmechanismus gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen Beschluss über technische Anforderungen an die Netzeinspeisung von Windenergie.
Steigende Mengen des nach Wettereinfluss schwankenden Windstroms "stellen neue Anforderungen an die Stromnetze", sagte Guttenberg. Die Ökostrom-Anbieter können nach dem EEG beliebige Strommengen ins Netz einspeisen. Verbunden ist dies mit Voraussagepflichten über die wahrscheinlichen Angebotsmengen, was am Ende zu Nachkäufen oder hektischen Verkäufen und damit in jedem Fall zu Mehrkosten der Stromversorger führt, die sie bislang an die Kunden weitergeben. Die direkte Vermarktung über die Börse ohne Voranmeldungen soll nun an die Stelle dieses bürokratischen Meldesystems treten.
Damit ergeben sich nach Aussage des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor allem zwei Vorteile: "Die Energieunternehmen bekommen mehr Planungssicherheit", sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller. "Und die Kunden erhalten transparent bundesweit einheitlich einen genauen Überblick über die Kosten für die erneuerbaren Energien auf ihren Rechnungen. Alle Kunden in Deutschland zahlen künftig die gleiche EEG-Umlage als Beitrag zur gesetzlichen Ökostrom-Förderung.