Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Fahrzeugschein im Pkw: Versicherung darf Leistung nicht kürzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Dortmund - Wer seinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Auto liegenlässt, muss im Falle eines Diebstahls nicht damit rechnen, dass der Versicherer sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen und die Leistungen kürzen kann. Das hat das Landgericht Dortmund (AZ: 2 O 245/09) entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Fahrzeugschein im Auto liegenlassen. Die Kfz-Versicherung sah darin eine grobe Fahrlässigkeit und kürzte die Erstattung um 50 Prozent. Nach Ansicht der Richter aber stellt selbst das dauerhafte Zurücklassen eines Fahrzeugscheins im Fahrzeug keine Gefahrerhöhung dar. Und selbst wenn das so wäre, läge auf jeden Fall keine grobe Fahrlässigkeit vor. In der Folge sei der Versicherer zu keiner Leistungskürzung berechtigt.

In der Urteilsbegründung berief sich das Gericht auf seine langjährige Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugdiebstählen. Demnach spiele ein im Auto zurückgelassener Fahrzeugschein nur in einem Bruchteil aller Diebstahlsfälle eine Rolle, so dass der Sicherheitsstandard, der beim Vertragsschluss zugrunde liegt, nicht heruntergesetzt wird.