EWE legt nach Urteil zu Gaspreiserhöhungen Revision ein
dpa, Verivox | 18.09.2008
- Anzeige -
Oldenburg (dpa) - Der Streit um die Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energieversorgers EWE geht vor den Bundesgerichtshof. EWE habe Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg vom 5. September eingelegt, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. In dem Berufungsverfahren hatten die Richter den klagenden Kunden Recht gegeben. Die Anhebungen der Preise seit September 2004 seien unwirksam. Voraussetzung sei aber, dass die 56 Kläger Widerspruch gegen die höheren Rechnungen eingelegt hätten. Die Kläger aus dem Raum Oldenburg und Ostfriesland waren 2006 gemeinsam gegen vier Preiserhöhungen vorgegangen, zwei weitere Verteuerungen folgten.
Weitere Nachrichten vom 18.09.2008
- T-Mobile verkauft jetzt auch Laptops - mobiles Internet auf Fahrt
- Urteil: Handy am Lenkrad auch als Navigationsgerät verboten
- EU-Kommission: Keine Regulierungferien bei Glasfasernetz
- Studie: Versorger bei intelligenten Stromzählern zögerlich
- Regierung einig: Klimaschutz-Papiere grundsätzlich versteigern
- Energieagentur IEA: Investitionsmangel gefährdet Gasversorgung
- Neun von zehn jungen Menschen haben Internetzugang
- Spam-Mails ködern mit Stars und Sternchen
- Russland will Einfluss auf rohstoffreiche Arktis stärken
- Zeitung: EDF erwägt Übernahme von Constellation
- Schadhafte Mails an Dritte: Haftpflichtversicherung schützt
- Machtkampf um VNG - Keine Einigung der Anteilseigner
- Frankreich und Slowakei schließen Nuklear-Abkommen
- Spannungen an Finanzmärkten lassen Ölpreise sinken

