EWE-Chef: Gazprom könnte hinter VNG-Machtkampf stecken

dpa
Bild: palniki gazowe



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Berlin (dpa) - Hinter dem Machtkampf beim Leipziger Gasimporteur VNG könnte nach Einschätzung von EWE-Chef Werner Brinker der russische Staatskonzern Gazprom stecken. Man müsse den Eindruck haben, dass Gazprom das übergeordnete Ziel verfolge, den VNG- Großaktionär EWE aus dem Unternehmen herausdrängen zu wollen. "Die Vermutung drängt sich auf, das ist völlig klar", sagte Brinker am Donnerstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Gazprom ist bereits mit rund 5,3 Prozent an VNG beteiligt.

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Kürzlich war es in Leipzig zum Eklat gekommen, als der VNG- Aufsichtsrat Brinker als Chef des Kontrollgremiums abgewählt hatte. Der Oldenburger Versorger EWE hält 47,9 Prozent der VNG und einen Konsortialvertrag mit ostdeutschen Stadtwerken, die 25,8 Prozent der Anteile halten. Damit hat EWE faktisch das Sagen bei VNG. Das Leipziger Unternehmen nimmt beim Gastransport im Osten eine strategische Schlüsselposition ein.

Unterstützung erhalte Gazprom offenbar von Wintershall und VNG. Er habe dafür keine Beweise, aber betrachte man ein Gesamtbild der vergangenen eineinhalb Jahre, "gibt es nach meiner Einschätzung eine klare Koalition zwischen Kassel, Moskau und Leipzig", sagte Brinker, der auch Präsident des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) ist. Die BASF-Tochter Wintershall hält 15,8 Prozent der VNG-Anteile. Weiterer Anteilseigner ist Gaz de France (5,3 Prozent).

Gazprom habe ja bereits in der Vergangenheit betont, tiefer in den deutschen Markt einsteigen zu wollen. "Durch die langjährigen Geschäftsverbindungen zur VNG kann ich mir vorstellen, dass es das langfristige Ziel von Gazprom ist, hier eine stärkere Position in der VNG aufzubauen", sagte Brinker. Gazprom-Vertreter hatten sich für Donnerstag offiziell zu einem Besuch bei VNG angekündigt.

Ein Verkauf der VNG-Anteile komme für EWE nicht in Frage: "Die Beteiligung steht absolut sicher. Das ist ein langfristiges Engagement", sagte Brinker. Die rechtliche Prüfung, ob seine Abwahl vom Vorsitz des Aufsichtsrats überhaupt zulässig war, dauere an.



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