Europäischer Gerichtshof zu Brennelementesteuer erwartet
Stand: 02.06.2015
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Kassel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am kommenden Donnerstag sein Urteil zur Brennelementesteuer verkünden. Angerufen hat die Luxemburger Richter das Finanzgericht Hamburg: Es könne sich um eine mit EU-Recht unvereinbare Steuer auf Strom handeln. Ein richterlicher Rechtsgutachter des EuGH hält die Steuer aber für zulässig. (Az: C-5/14)
Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war Anfang 2011 in Kraft getreten. Ursprünglich sollte sie Gewinne durch die zuvor beschlossenen längeren Laufzeiten der Atommeiler teilweise abschöpfen und dem Bund jährlich bis zu 2,3 Milliarden Euro einbringen. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 nahm die Bundesregierung die Laufzeitverlängerungen allerdings zurück. Wegen der nun beschlossenen stufenweisen Abschaltung der zunächst noch 17 Atomkraftwerke betragen die Einnahmen noch bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Dagegen klagten die Energiekonzerne RWE und EON über die gemeinsame Betreibergesellschaft Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH. Die Klage richtet sich gegen die Besteuerung des Atomkraftwerks Lingen im Emsland. Juristisch ist die Steuer stark umstritten. Das Finanzgericht Hamburg hält sie für unzulässig und rief 2013 zunächst das Bundesverfassungsgericht und dann auch den EuGH an. Der Bundesfinanzhof in München entschied aber mehrfach, dass die Kraftwerksbetreiber bis zu einer abschließenden Klärung zahlen müssen.
Der EuGH wird sich nun wohl zunächst zu der Frage äußern, ob er überhaupt angerufen werden kann, wenn das Streitthema bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Der sogenannte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hatte dies im Februar bejaht. Das Finanzgericht Hamburg ist zudem der Überzeugung, EU-Recht lasse die Brennelementesteuer nicht zu. Es handle sich um eine rechtswidrige Verbrauchssteuer auf Strom. Dabei werde nur die Stromerzeugung mit Atomenergie belastet. Dies könne wettbewerbsrechtlich problematisch sein.
Generalanwalt Szpunar dagegen erklärte im Februar, er halte die Steuer für zulässig. Der EuGH folgt dem Votum seiner Generalanwälte in den allermeisten Fällen - bei politisch heiklen Themen weicht er allerdings häufiger davon ab als sonst.
Das Bundesverfassungsgericht will voraussichtlich ebenfalls noch in diesem Jahr über die Brennelementesteuer entscheiden. Hier schließlich ist das Finanzgericht Hamburg der Meinung, der Bund sei für die Einführung einer solchen Steuer gar nicht zuständig.
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