Europäische Union schaltet sich in Streit zwischen Siemens und Areva ein
Brüssel - Die Europäische Union schaltet sich in den Streit zwischen Siemens und dem französischen Unternehmen Areva ein. Die EU-Wettbewerbshüter nehmen den Vertrag über die Auflösung des gemeinsamen Joint-Ventures unter die Lupe. Das teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Die Firmen wollen das Joint-Venture Areva NP auflösen, doch einer Vertragsklausel zufolge dürfte Siemens dann jahrelang keine nukleare Kraftwerkstechnik mehr verkaufen. Aus diesem Grund hatte Siemens Brüssel um Unterstützung gebeten.
Nun untersucht die EU-Kommission, ob die nachträgliche Klausel EU-Recht entspricht. "Eine Untersuchung ist erforderlich", teilte die Kommission mit - stichhaltige Beweise für einen Verstoß habe man aber noch nicht. Das Ergebnis könnte in etwa einem Jahr vorliegen.
Sollte Brüssel das Verbot kippen, wäre der Weg für Siemens frei, um seine Nuklear- und Kraftwerkstechnik weltweit ohne Areva anzubieten und neue Partnerschaften einzugehen. So will der Konzern sich nach dem überraschenden Ausstieg bei dem Atom-Joint-Venture mit dem russischen Konzern Rosatom zusammenzutun. Allerdings verzögert sich dieses Projekt, weil Siemens sich zuerst mit Areva einigen muss.
2001 hatten Siemens und Areva mit dem deutsch-französischen Unternehmen Areva NP einen der weltgrößten Anbieter von Kerntechnik gegründet. Die Münchner waren Junior-Partner und wollten ihren Anteil von 34 Prozent aufstocken, doch Frankreichs Staatsspitze lehnte dieses Ansinnen stets ab. Auch im Tagesgeschäft knirschte es immer häufiger zwischen den Partnern. Schließlich stieg Siemens 2009 aus, doch der Streit hielt an. Um sich über die Trennungsmodalitäten zu einigen, wurde ein Schiedsverfahren eröffnet. Knackpunkte sind die Abfindung für Siemens und das Wettbewerbsverbot.
Das Kartellverfahren der Kommission richtet sich sowohl gegen Areva als auch gegen Siemens. Die Münchner hatten sich in Brüssel quasi selbst angezeigt. Die umstrittene Klausel war eine geheime Zusatzklausel und in dem von Brüssel genehmigten Vertrag gar nicht vorhanden, wie aus der Kommission verlautete. In der EU sind Absprachen zum Schaden von Wettbewerbern oder Verbrauchern verboten. Wenn ein Unternehmen dagegen verstößt, kann es mit einem Bußgeld von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes bestraft werden.
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