EU-Streit: Bundesregierung verhindert Zwangsverkauf der Netze
Luxemburg - Auf den europäischen Strom- und Gasmärkten soll künftig mehr Wettbewerb herrschen. Darauf einigten sich die EU-Staaten am Freitag abschließend in Luxemburg, wie der französische EU-Vorsitz mitteilte. Die EU-Kommission wollte Energieriesen wie RWE oder die französische EDF ursprünglich per Gesetz zum Verkauf ihrer Netze zwingen und so die Preise für die Verbraucher senken. Die jetzt gefundene Einigung schreibt aber einen Anfang Juni gefundenen Kompromiss fest. Danach können Länder wie Deutschland oder Frankreich einen "dritten Weg" gehen und von den Konzernen lediglich eine stärker organisatorische Trennung von ihren Netzsparten verlangen.
Die Einigung muss noch vom Europaparlament bestätigt werden. Die Bundesregierung lässt derzeit die Möglichkeit für die Schaffung eines einheitlichen Stromnetzes in Deutschland prüfen. Unter massivem Druck der EU-Wettbewerbshüter hatten E.ON und Vattenfall dieses Jahr dem Verkauf ihrer Transportnetze zugestimmt.
Trotz der Liberalisierung auf dem Energiemarkt zahlen die deutschen Verbraucher nach Ansicht der Bundesnetzagentur weiterhin zu viel Geld für Strom und Gas. Die Bundesregierung wollte aber eine "Zwangsenteignung" der Konzerne durch Brüssel verhindern.
Der Rat habe eine «sehr gute Lösung» gefunden, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze. Zwei von drei deutschen Forderungen seien erfüllt worden. Deshalb habe man dem Kompromiss zugestimmt. Es sei eine Regelung gefunden worden, die Übernahmen von Firmen in EU-Ländern mit strikter Trennung von Energieproduktion und Netzbetrieb ohne Diskriminierung ermögliche.
Eine andere Passage verbietet nach Angaben der EU-Präsidentschaft jedoch einem Energieproduzenten strikt die Übernahme eines Netzbetriebs. Die Regulierung der Verteilernetze werde wie von Deutschland gewünscht nicht von der EU-Kommission dominiert, sagt Hintze. Nicht durchsetzen konnte sich Deutschland mit seiner Forderung nach einer Stimmengewichtung bei Abstimmungen in der geplanten Energie-Agentur. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden in der Agentur also nach dem Grundsatz «Ein Land, eine Stimme» entscheiden.
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