EU schlägt zwei Varianten bei Trennung von Netz und Kraftwerk vor
Die Abtrennung der Netze soll dazu führen, dass die Netzbetreiber vor allem die Kuppelstellen der Leitungen zwischen den EU-Staaten ausbauen. Die Engstellen an den Grenzen der EU-Staaten sind nach Ansicht der EU-Kommission ein zentrales Hindernis für den grenzüberschreitenden Wettbewerb der Stromversorger. Zudem werfen sowohl EU als auch Verbraucherschützer den Konzernen vor, Wettbewerber bei der Einspeisung von Strom und Gas in ihre Netze zu benachteiligen.
Der Vorsitzende des Dachverbands der deutschen Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, sagte vor Journalisten in Berlin, ein unabhängiger Betrieb von Netzen und Kraftwerken sei "maximal die zweitbeste Lösung". Der tatsächliche Verkauf der Netze sei "sauberer und besser". Sonst kämen auf den Steuerzahler große Kosten für den notwendigen staatlichen Regulierungsaufwand zu. Der vzbv legte ein Gutachten vor, wonach ein erzwungener Verkauf der Netze nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Laut der Untersuchung der Anwaltskanzlei Hogan & Hartson Raue handle es sich zwar um eine Enteignung. Wenn diese allerdings angemessen sei und ausreichend entschädigt werde, sei sie auch zulässig.
Laut dem Kommissionsentwurf sollen außerdem internationale Wettbewerber, die die EU-Regeln für den Energiemarkt nicht befolgen, keine EU-Energiekonzerne aufkaufen dürfen. Dies könnte etwa auf den staatlichen russischen Energieriesen Gazprom zutreffen. Die EU-Richtlinie, die eine Bestimmung von 2003 ergänzen soll, wird voraussichtlich am 19. September vorgelegt. Bisher haben bereits elf EU-Staaten ihre Netze und Kraftwerke beim Strom, sieben Länder auch beim Gas komplett getrennt. Dem Kommissionsvorschlag müssen die EU-Staaten zustimmen.
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