EU-Kommission klagt für freie Wahl der Gas- und Stromkunden
In Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Österreich, Polen, Tschechien, Litauen und der Slowakei sieht die Kommission sowohl bei Gas als auch bei Strom kritikwürdige Mängel. Gegen Luxemburg und Spanien reicht die Brüsseler Behörde direkt Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, weil die Umsetzung der Richtlinien noch nicht einmal in Brüssel angemeldet wurde.
Beide Richtlinien müssten nicht nur formal, sondern auch inhaltlich umgesetzt werden, betonte Energiekommissar Piebalgs. Sie seien "für ein höheres Wachstum und mehr Wettbewerb in Europa unerlässlich". Neben der freien Versorgerwahl sieht die Kommission auch Probleme beim Netzzugang für Energieunternehmen, in reglementierten Preisen, bei der Entflechtung von Versorgern und Leitungsbetreibern und bei der Durchschaubarkeit der Tarife.
Der Streit um die Blockierung der Übernahmen von Energiekonzernen war nicht Gegenstand der Prüfung. Die Kommission untersuchte aber die nationalen Gesetze zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie der Sonnen- und Windkraft. Mängel erkannte die Brüsseler Behörde bei acht Ländern. Sie leitete deshalb rechtliche Schritte gegen Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Polen, Tschechien und Zypern ein.
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