EU-Gericht untersagt Deutscher Telekom Zugangsgebühren für Telefonnetz
Stand: 17.07.2008
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Brüssel (dpa-AFX) - Das höchste EU-Gericht hat der Deutschen Telekom die Erhebung von Gebühren für den Zugang zum eigenen Telefonnetz untersagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab damit am Donnerstag der Klage der Vodafone-Tochter Arcor und zweier kleinerer deutscher Telekommunikationsunternehmen statt. Diese hatten ursprünglich vor einem deutschen Gericht geklagt, das aber die Angelegenheit an die EU-Gerichtsbarkeit abgegeben hatte.