EU-Gericht muss über Google "Adwords" entscheiden

dpa
Bild: Waage


Weitere Informationen

gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



- Anzeige -

Karlsruhe - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob einem möglichen Missbrauch von Markennamen bei der Internetwerbung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte am Donnerstag einen entsprechenden Fall dem Gerichtshof in Luxemburg vor. In dem Grundsatzverfahren geht es um die Frage, ob ein Unternehmen Markennamen der Konkurrenz als Schlüsselbegriff ("Adword") einsetzen darf. "Adwords" sind mit Werbeanzeigen beispielsweise bei Google verknüpft, so dass die Werbung rechts neben der Trefferliste erscheint, sobald der Schlüsselbegriff in die Suchmaschine eingegeben wird.



Weitere Nachrichten vom 22.01.2009


 
Surf-Tipps
Kostenlose Beratung
Verivox Hotline
0800 28 92 892 (kostenlos)
Servicezeiten
 
Kontakt per E-Mail
Aktionen
Benachrichtigungsservice
Aktuelle Tarifangebote für
Sie zusammengestellt.
Wechseln über Verivox
Herr Müller zeigt, wie's geht. Herr Müller
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Services
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen