EU-Gericht: 1,2 Milliarden-Zahlung nichtig
Luxemburg - Der staatliche französische Stromkonzern EDF ist zu Unrecht von der EU-Kommission zur Rückzahlung einer angeblich unrechtmäßigen Beihilfe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gezwungen worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Dienstag in Luxemburg eine entsprechende Forderung der Kommission für nichtig. Die Behörde habe nicht geprüft, ob sich der französische Staat wie ein privater Kapitalgeber verhalten habe. Der Staat hatte 1997 auf Steuern in Höhe von 889 Millionen Euro verzichtet und diesen Betrag stattdessen dem EDF-Kapital gutgeschrieben. Die EU-Kommission hatte darin eine unerlaubte staatliche Beihilfe gesehen und einschließlich angefallener Zinsen eine Rückzahlung von 1,2 Milliarden Euro erzwungen.
Der Europäische Gerichtshof entschied nicht, ob der Staat tatsächlich wie ein privater Geldgeber gehandelt habe (Rechtssache T- 156/04). Es teilte jedoch die Ansicht, die EU-Kommission als oberste Wettbewerbsbehörde der EU hätte sich nicht weigern dürfen, diese Frage überhaupt zu prüfen. Die Tatsache, dass der Staat zwangsläufig Zugriff auf Steuermittel habe, bedeute noch nicht, dass er nicht auch als Anteilseigner eines Unternehmens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln könne. Die Kommission war davon ausgegangen, dass der französische Staat hoheitliche Aufgaben wahrgenommen hatte.
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