E.ON verklagt Gaskunden - Anhörung vor Gericht

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Dortmund/Paderborn (dpa) - Eine Klage des Energieversorgers E.ON Westfalen Weser gegen 16 private Gaskunden wird an diesem Donnerstag vor dem Dortmunder Landgericht in einer Anhörung verhandelt. E.ON hatte die Kunden aus Ostwestfalen im Juni 2005 verklagt, weil sie sich geweigert hatten, einer Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober 2004 Folge zu leisten. Zuständig für die Sammelklage ist der Kartellsenat des Landgerichts. Es war damals die bundesweit erste Klage eines Versorgungsunternehmens gegen Privatkunden aus Anlass einer Gaspreiserhöhung. Mittlerweile laufen in Deutschland nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher mehrere ähnliche Verfahren.

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Für den Anwalt der Beklagten, Reinhard Weeg, geht es um den Gaspreis insgesamt. "Ziel ist es, angemessene Preise zu bezahlen", sagte er am Montag in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh). Die Preise von E.ON seien unangemessen hoch und entsprächen nicht dem Energiewirtschaftsgesetz, nach dem das Gas preisgünstig zu liefern sei. Nötig sei eine genaue Offenlegung der Kalkulation.

E.ON Westfalen Weser-Sprecher Meinolf Päsch erklärte in Paderborn: "Wir sind zuversichtlich, dass das Landgericht unserer Argumentation folgt." Es gehe E.ON darum, Rechtssicherheit zu erlangen. "Wir haben uns zu dem Schritt entschieden, weil wir es unseren 98 Prozent korrekt zahlenden Kunden schuldig sind."

Weeg geht davon aus, dass im Lieferbereich von E.ON Westfalen Weser rund 5000 der 65 000 Gaskunden aus Protest gegen die Preiserhöhungen ihre Rechnungen nicht vollständig oder gar nicht bezahlen. Nach Angaben von E.ON sind es 1600. Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, rechnet bundesweit mit rund 500 000 so genannten Gaspreis-Boykotteuren.

Wann der Kartellsenat eine Entscheidung fällt, ist offen. Nach Angaben von Weeg wird möglicherweise noch ein Gutachten eingeholt und ein weiterer Anhörungstermin angesetzt.



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