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Eon, RWE und Vattenfall steht Entschädigung für Atomausstieg zu

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Karlsruhe - Energiekonzerne können für den beschleunigten Atomausstieg eine "angemessene" Entschädigung erwarten. Zu diesem Urteil kommt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. Die Aktien von Eon und RWE standen nach der Entscheidung 5 beziehungsweise 4 Prozent im Plus und lagen damit an der Spitze des Dax.

Konzerne sehen massiven wirtschaftlichen Schaden

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.

Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.