E.ON gegen Gaspreis-Verweigerer: Gerichtstermin am 18. Oktober
dpa
Dortmund/Paderborn (dpa) - Über die Klage des Gasversorgers E.ON Westfalen Weser gegen mehrere "Gaspreis-Verweigerer" wird am 18. Oktober vor dem Landgericht Dortmund erneut verhandelt. Dabei solle erörtert werden, ob die Klage überhaupt von der angerufenen Kammer für Handelssachen zu entscheiden ist, teilte das Gericht am Dienstag mit. In der Sache sei keine Erörterung beabsichtigt.
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Die Kammer hat unterdessen einen Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit der beiden assistierenden Handelsrichter stattgegeben. Die Ablehnung eines Richters setze nicht voraus, dass dieser tatsächlich befangen ist, so das Gericht. Es genüge, dass aus Sicht des Ablehnenden Gründe vorliegen, die Anlass geben könnten, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Die beiden Handelsrichter gehören gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden von RWE Westfalen-Weser-Ems, Knut Zschiedrich, dem Präsidium der IHK Dortmund an. Dadurch könne der Eindruck besonderer Nähe zwischen Präsidiums-Mitgliedern entstehen, entschied das Gericht. RWE ist ein Gaslieferant von E.ON.
Die in Paderborn ansässige E.ON-Tochter hatte die Kunden aus Ostwestfalen im Juni 2005 verklagt, weil sie sich geweigert hatten, eine Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober 2004 zu zahlen. Je Kunde geht es im Schnitt um wenige hundert Euro. Es war damals die bundesweit erste Klage eines Versorgungsunternehmens gegen Privatkunden aus Anlass einer Gaspreiserhöhung. Mittlerweile laufen in Deutschland mehrere ähnliche Verfahren.
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