Energiewirtschaft mit Entlastungsforderungen gescheitert
Berlin - Das Verwaltungsgericht in Berlin hat die Forderungen der Energiewirtschaft nach Entlastungen beim Handel mit Verschmutzungsrechten abgeschmettert. Die Klagen von drei Energieversorgern gegen Verfahrensänderungen des CO2-Emissionshandels im Musterverfahren gegen das Umweltbundesamt (UBA) wies das Gericht zurück. Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht eine entsprechende UBA-Mitteilung bestätigt. Erst mit der schriftlichen Zustellung werden die Urteile vom 13. April rechtskräftig.
Bei dem Verfahren ging es um viel Geld, nämlich um etwa 500 Millionen Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Expertenkreisen erfuhr. Beteiligt waren dem Vernehmen nach die beiden großen Konzerne E.ON und RWE sowie ein etwas kleinerer Energieversorger.
Bei den Klagen geht es vor allem um Einschränkungen in der zweiten Emissionshandels-Periode. In der ersten Periode ab 2005 hatten die Stromkonzerne die Berechtigungen zum Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) vom Staat noch in voller Höhe kostenlos zugeteilt bekommen, in der zweiten seit 2008 nur noch zu etwa 90 Prozent. Die übrigen 40 Millionen Zertifikate (knapp 10 Prozent) wurden ihnen abgezogen und müssen seitdem in dem Umfang wieder zugekauft werden, wie er für die geplante jeweilige Produktion nötig ist, um CO2 freisetzen zu dürfen.
Die drei Unternehmen klagten nun unter anderem gegen diese einseitigen Kürzungen, von denen andere Industrieunternehmen nicht betroffen sind. Die dabei geltend gemachte Verletzung von Grundrechten und des Gebots des Vertrauensschutzes habe das Gericht verworfen, berichtete das Umweltbundesamt. Berufungen beim Oberverwaltungsgericht sind möglich. "Die erstinstanzliche Bestätigung der geltenden Regelungen des Emissionshandels bedeute zugleich, dass die Forderung zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht und die europäischen Gerichte abgelehnt wurde", betonte das UBA.
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